Hallo,
Ich setze jetzt mal einfach voraus, dass sich die Geschichte aus Deiner Sicht so zugetragen hat wie geschildert...
Es wurde mir gesagt das ich die niemandem zeigen soll, gut verwahren und blos nicht wegwerfen soll.
Und das man sich bei mir melden würde.
Nachdem aber die Jahre vergangen sind und sich nichts und niemand rührte, auser das gelegentlich Fremde auf den Feldern zu sehen waren.
Habe ich die Faxen nun aber dick.
Ich würde Dir ernsthaft empfehlen, mit "man" Kontakt aufzunehmen und nachdrücklich auf eine zeitnahe Information zum aktuellen Bearbeitungsstand und ggf. Rückgabe des Probenmaterials zu drängen, da anderenfalls Du Dir das Recht herausnehmen wirst, die Geschichte unter Nennung von Ross und Reiter mit anderen Fachleuten (also hier im Forum) zu diskutieren, um endlich für Dich zu einem greifbaren Ergebnis zu kommen.
Diese ominöse Geheimnistuerei ist zunächst mal Deiner eigenen Glaubwürdigkeit nicht zuträglich, zum anderen wirft sie die Frage auf, ob Du nicht an Blender geraten bist. Und auch - oder gerade dann - würde ich ggf. Namen nennen, damit nicht noch andere auf falsche "Experten" hören.
In der Regel kann man als Privatsammler einen Fund in folgender Form verkünden: "Ich habe etwas gefunden, (Name) vermutet das als etwas möglicherweise besonderes, weshalb der Fund nun von (Name, Institut) fachmännisch untersucht wird". Seriöse Leute werden Dir im Normalfall nicht verbieten, diese Infos an die Öffentlichkeit zu geben, außer vielleicht, wenn bei einer Nachsuche vor Ort noch weitere Funde/Erkenntnisse zu erwarten sind. Aber auch dann zieht man das anders auf als wie in Deinem Fall geschildert.
Wie ist das eigentlich mit der Rechtslage in D Bzw. Baden Wü, nach meinen vor Jahren eingeholten Erkundigungen, dürfte ich keine Schwierigkeiten bekommen, den fall gesetzt das man mal echte findet.
Im BaWü sind "Kulturdenkmale" (das kann alles mögliche sein, vom antiken Artefakt über Fossilien bis hin zu Meteoriten, es kommt auf den Kontext an, s. u.) geschützt.
DSchG BW, §2, Abs. 1: "Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht."
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=DSchG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true)
Ob "öffentliches Interesse" besteht, muss im Einzelfall geprüft werden. Oder andersherum, wenn der Finder einer Sache nicht sicher ist, ob "öffentliches Interesse" besteht, ist er dazu verpflichtet, bei der zuständigen Stelle den Fund zu melden und die Sache zur Prüfung vorzulegen. Das hat den Vorteil, dass dann auch gleich die passenden Fachleute zu Rate gezogen werden. Und der Fund wird dem Finder auch nicht einfach weggenommen,
wenn er als Kulturdenkmal eingestuft werden sollte, sondern man kann da individuelle Regelungen finden, sogar bis hin zum Verbleib des Gegenstands beim Finder. Das Thema ist aber ziemlich vielfältig, und es wäre müßig, alle Eventualitäten zu diskutieren, solange man nichts in der Hand hat, was möglicherweise unter o. g. Gesetz fallen könnte. Generell kann ich aus eigenem Empfinden nur dazu aufrufen, mit der Wissenschaft zusammenzuarbeiten, statt aus falsch verstandenem Besitzerstolz heraus potenziell interessante Funde im stillen Kämmerlein versauern zu lassen. Persönlich ist mir jedenfalls Gewissheit mit Brief und Siegel angenehmer als ständiges Zweifeln und Sich-Fragen, ob ich da nun was habe oder nicht...
Gruß,
Rainer