Jesses Maria,
wie ekelhaft ist das schon wieder. Hier bewahrheitet sich der Spruch - Geldgier ist aller Übel Anfang -. Und das von beiden Seiten.
1. Die österreichischen Pressefreunde von tirol ORF.at sind offensichtlich nicht einmal in der Lage, das korrekte Gewicht des Neuschwanstein 3 zu eruieren. !750g, ist das Gewicht von Neuschwanstein 1. Neuschwanstein 3 ist 2842g schwer. Ist doch egal, Hauptsache die Auflage stimmt.
2. Der Bürgermeister und seine Gemeinderatsgeschwader hätten ja selbst nach dem Himmelsboten suchen können, oder lassen. Niemand hinderte sie daran. Nur erkannten sie nach den zahlreichen Presseberichten wohl nicht den enormen Wert des Meteoriten. Logisch, so was exotisches wie Meteoriten kannten sie vorher gar nicht. Ist mal was völlig anderes als Bergkristall.
Jedoch nach der Bekanntgabe des Fundes beginnt der provinziell geprägte Denkprozess und die Profilierungssucht. Aus Marktgemeinde wir Meteoritengemeinde, welch kometenhafter Aufstieg und Visionen werden war. Für die geringe Eintrittsgebühr von 12 Euro pro Nase wandeln Tausende von Touristen andächtig zu der gemeindeeigenen Geröllhalde, um den heiligen Ort des Geschehens hautnah zu erfahren und Schweinchen schlau verkauft lustig Souvenirs zu dem Meteoritenfall. Neuschwanstein 3 aus Plastik, aus Schokolade oder für sportliche zum aufblasen. Blasmusik und Würstchen runden das Familienerlebnis ab.
3. Den Meteorit einfach über die Grenze "schmuggeln" ist auch nicht die feine Englische Art. Der Dr. wusste genau, was ihm blüht, sprich das er wahrscheinlich leer ausgeht, wenn er den Fund in Österreich meldet. Der österreichische Meteorit sollte ebenfalls im Ries Kratermuseum seinen Platz finden. Damit haben wir doch ausreichend Erfahrung, "Die schöne Berlinerin", Publikumsliebling aller Berlin-Besucher stamm bekanntlich aus Ägypten und wurde quasi nach Deutschland verschlepp. Seit Jahrzehnten bettelt Ägypten um die Rückgabe der Nofretete, ohne Erfolg. Die damaligen Ausgrabungsfunde wurden gerecht geteilt, Ägypten erhielt den "Müll", Deutschland die Filetstücke.
4. Die Urteilsbegründung ist sehr professionell und beeindruckend, für den unkundigen Laien beinahe beängstigend. Dennoch meine Hochachtung vor dem Richter. Ist ja fachlich betrachtet völlig korrekt, jedoch die Formulierungen sind für Normalos sehr gewöhnungsbedürftig.
Zitat
Substanzveränderungen an einem Grundstück.
Besitzwillen äußerte und auch keine Zueignungshandlung vornahm.
Eine Sache ist verborgen, wenn sie sich in einer Lage befunden hat, in der sie nicht ohne weiteres persönlich wahrnehmbar ist. Nicht verborgen sind dagegen offen liegende Gegenstände, und zwar auch dann, wenn ihre Auffindbarkeit durch die Verhältnisse wesentlich erschwert ist.
Vielmehr war der aus dem Weltall stammende Meteorit ursprünglich herrenlos.
5. Fragen.
Gehen die Spezialisten, welche die notwendigen Daten eines Falls zur Verfügung stellen völlig leer aus?
Wie kommt die Unmenge von NWAs eigentlich über die Grenzen der Fund-Staaten?
Wie können z.B. Millbillillis legal aus Australien ausgeführt werden?
6. Vorschlag.
An den Zollstationen sollten Meteoritenklappen aufgestellt werden. Dorf wirft der unglückliche Finder seinen herrenlosen Meteorit einfach hinein. Pendant zur Babyklappe.
7. Finde ich widererwartend einen Meteoriten, strafe ich das Ding mit bösen Blicken und lasse ich ihn einfach liegen, bring nur Ärger und Verdruss.
8. Quintessenz
Jeder der beiden Kontrahenten sollte die Hälfte des Meteoriten bekommen. Das halte ich persönlich für gerecht. Sprich der Finder 2 Drittel und der Staat 1 Drittel.
Grüße sendet Konrad.
Grundsatzfrage: Kann bei der Beschädigung einer Sache durch einen gefallenen Meteoriten der Asteroidengürtel verklagt werden?