Nach Durchsicht aller Postings hier würde ich, um zukünftig Zweifel von Beginn an aus dem Weg zu räumen, folgendes Vorgehen empfehlen:
I) Meteoroide, die beabsichtigen, als Meteorit auf deutsches Bundesgebiet zu fallen, haben sich in Zukunft rechtzeitig - mindestens aber drei Wochen - vor dem Fall bei der zuständigen Kreisbehörde anzumelden.
II) Die Kreisbehörde hat eine Komission zusammenzustellen, der zumindest ein Planetologe, ein Geologe, ein Astronom, ein Sicherheitsbeauftragter, ein gerichtlich beeideter Sachverständiger für Ballistik, ein Notar, ein Jurist sowie ein Inquisator anzugehören haben.
III) Die Kreisbehörde teilt dem Meteoroiden per Rückscheinbrief den behördlich genehmigten Ort und Zeitpunkt des Niedergangs mit. Mögliche Augen- und Ohrenzeugen sind durch Aushang einer behördlichen Mitteilung am schwarzen Brett der Kreisbehörde über die Genehmigung des Niedergangs eines Aerolithen in Kenntnis zu setzen.
IV) Meteorit und Komission haben sich pünktlich zum behördlich genehmigten Termin am festgelegten Ort einzufinden. Ist eine der Parteien verhindert, kann der Meteoritenfall nicht anerkannt werden. Es ist neuerlich ein Antrag an die Kreisbehörde zu stellen.
V) Nach dem Niederganges des Meteoriten hat die Komission einen detaillierten schriftlichen Bericht über die Ereignisse zu verfassen. Dieser Bericht ist von allen Komissionsmitgliedern eigenhändig zu unterfertigen. Weiters sind dem Bericht die Aussagen aller Augen- und Ohrenzeugen, die sich freiwillig zu dem Ereignis eingefunden haben, als Anhang hinzuzufügen.
VI) Gegen den Komissionsbericht können innert acht Wochen am zuständigen Kreisbericht Rechtsmittel ergriffen werden.
VII) Meteoritenfälle außerhalb der Dienstzeit der Kreisbehörde sind jedenfalls untersagt.
Herbert