Tja, dass niemandem der Mond gehört, hat man sich schon irgendwie denken können. Es liegt schlicht daran, dass sich die Staatengemeinschaften noch nicht auf eine "Inbesitznahme" geeinigt hat. Das kann in ferner Zukunkt ganz anders sein. Wenn Staaten ein Gebiet als eigenes Staatsgebiet verwalten, können Einzelpersonen vom Staat entsprechend Eigentum erwerben.
Ich kann z.B. von meiner Gemeinde bzw. meinem Bundesland Grundstücke kauflich erwerben, beim Mond geht es noch nicht, weil seine Grundstücke nicht zur Disposition stehen. Ich kann nichts vom Mond kaufen, weil es schlicht noch keinen Eigentümer gibt, der mir seine Eigentumsrechte übertragen kann.
Es gibt aber noch andere Möglichkeiten Eigentum zu erwerben.
Interessanter wird es, wenn sich ein Stück Mond anschickt diesen zu verlassen und mir beim abendlichen Spaziergang vor die Füße kullert. Dann gilt deutsches Recht und ich kann mir dieses Stück originär selbst aneignen. Ähnlich wie Pilze, die ich im Wald finde. Deren Eigentümer werde ich auch, wenn ich sie pflücke. Ist etwas auf einem fremden Grundstück "verborgen", also müsste ich den Stein im Nachbargrundstück erst ausgraben, gelten die Regeln des Schatzfundes analog. Finder und Grundstückseigner müssen teilen.
Wenn einer mit 'ner Rakete zum Mond hinfliegt, darf er sich ohne um Erlaubnis zu fragen einen großen Brocken mitnehmen. Er eignet ihn sich an. Ist der Brocken so groß, dass er ihn nicht mitnehmen kann, dann übt er dann kein Eigentumsrecht mehr aus, wenn er wieder wegfliegt. Dann ist der Brocken wieder herrenlos, wie der ganze Mond.
Nähme ein russ. Astronaut einem amerikanischen auf dem Mond einen so eben aufgelesenen Brocken wieder aus der Hand, wäre dies Diebstahl.
Das sind zugegebenermaßen ganz nahe liegende Fallkonstellationen, darum vergaß der Esa Fachman wohl darauf einzugehen.
Grüße vom Geozentriker.