Grüßgott,
es gibt dazu mangels Notwendigkeit keine gesetzlichen Regelungen, da wir in D in 1000 Jahren nur rund 30 Meteorite gehabt haben.
Viel wichtiger als verwaltungstechnische Fragen ist das Gebot, daß ein neuer Fall so schnell wie möglich gefunden werden muß.
Ansunsten gibt es auch keine Gesetze unter die ein Meteorit gezwungen werden könnte. Der Huf des theutschen Amtsschimmels reicht nicht hinaus ins Weltall. Ein Stein aus dem Weltall hat keine juristische Person als Vorbesitzer - das schließt im Übrigen auch der Weltraumvertrag aus, den die BRD unterzeichnet hat, er ist somit ein herrenloses Objekt. Ein Schatz ist ein Neufall auch nicht (zumindest nach Ösi-recht nicht, da er dazu einen Vorbesitzer gehabt haben muß, er im Verborgenen gelegen sein muß, er lange Zeit im verborgenen gelegen sein muß). Schatzregal dürfte keine Anwendung finden, letzteres wäre Bundeslandsache. Ferner handelt es sich bei einem Meteoriten auch nicht um Fallobst, Pilze, Beeren. Und in der BRD sind Meteorite kein Kulturgut, da sie nicht in den deutschen UNESCO-Listen angeführt sind.
Usw. usf.
Also. Zunächst einmal ist ein Meteoritenfall und dann ein -fund hierzulande ein aussergewöhnliches und ein aussergewöhnlich freudiges Ereignis.
Zudem, auch wenn das Privatfernsehen uns anderes suggerieren möchte, leben hier zivilisierte und vernunftbegabte Menschen.
Daher gab es zu deutschen Meteoriten noch niemals einen Rechtsstreit und stets wurde die Zunft der Juristen aussen vorgelassen,
da sich die Beteiligten selbstverständlich immer normal geeinigt haben.
Der Normalfall wird sein, daß ein Finder den Grundeigentümer informiert und daß man sich verständigt. Das Venünftigste is Halbe-Halbe.
Und in der Regel wird dann das Land den Fund oder was man davon abgeben will, ganz oder teilweise zu marktüblichen Konditionen kaufen.
Bzw. wenn kein Interesse besteht, den Findern, Eigentümern ect. pp völlig freie Hand lassen.
Das liegt daran, daß wir in einem Land mit Wissenschaftstradition leben und mittlerweile zivilisiert sind, sodaß sich bei so einem Ereignis keiner Gedanken um rechtliche Geschichten macht, sondern an den Ergebnissen interessiert ist.
Es ist schon wahr, es gibt sonst auch Länder, die zwar formal ein Rechtsstaat sind, aber die über einen anderen Zivilisationsgrad verfügen als unsere Gesellschaft. In Australien z.B. gibt es Bundesstaaten, da wird ein Meteoritenbesitzer sogar enteignet, wenn ihm ein Meteorit auf den Kopf fällt.
Das liegt an deren protestantisch-anglikanischen Herkunft, stark von englischen Extremisten beeinflußt, sogenannte Ussheristen (bei den Meteoriten nennt man diesselben "Bevanisten"), denen daran gelegen ist, soviele Meteorite als möglich zu vernichten, da die Alter dieser besonderen Steine dem Weltalter widersprechen, das jener Ussher um 1650 aus dem Alten Testament zur errechnet haben glaubte. (Die Welt wurde an einem Mittwoch erschaffen).
Aus der calvinistisch-zwinglianerischen Schwyz wurde zwar über ähnliche Bestrebungen berichtet, letztlich handelte es sich aber um von Anglikanern gestreute Fehlinformationen. Oder wenn man nach Argentinien schaut, da werden die Besitzrechte an Meteoriten auch eingeschränkt, das liegt wohl daran, daß das Land nach dem Weltkrieg sehr viele Nationalsozialisten aufgenommen hatte, die in ihrer alten Gepflogenheit fortfuhren, das was mir gefällt, das raube ich.
Nungut, zwar mag der Fall nun in Translechnien, also auf evangelischem Boden geschehen sein, aber die BRD ist eben doch viel säkularer in solchen Dingen als Australien, Südafrika usw. - interessant, wenn man sich die Länder nach Meteoritenverboten anschaut - am liberalsten ist es eigentlich in katholischen Ländern. Kunststück, der Vatikan unterhält ja auch eine eigene Meteoritensammlung.
Also Victoria - keinen Kopf machen - das Wiiiiiiiiiiiiiiiiiiichtigste ist, daß der Meteorit überhaupt gefunden wird!
Über alles andere brauch man sich keinen Kopf zu machen,
wobei es natürlich eine selbstverständlichkeit ist, im Fundfalle, dem Landeigentümer etwas abzugeben.
(Bei Neuschwanstein, dem letzten deutschen Fall, wars die Hälfte)
Mettmann
Haltauf, sonst besorgt sich der Admin:
Obiger Beitrag enthält keine rechtsverbindlichen Informationen, noch erfüllt er den Tatbestand einer Rechtsberatung, noch ist er für Kinder unter 0 Jahren oder zur Nutzung in gewerblichen und landwirtschaftlichen Betrieben, sowie auch nicht zum Verzehr geeignet.