Autor Thema: Gesetz für Meteoritenfunde  (Gelesen 52120 mal)

Offline gsac

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Re: Gesetz für Meteoritenfunde
« Antwort #105 am: August 11, 2010, 21:47:08 Nachmittag »
Ich verstehe Dich und Dein Argument schon sehr gut, werter Sammlerkollege "Allende", aber
hier gilt es doch, das Eine (private) mit dem Anderen (gesetzlichen) nicht zu vermischen!

In diesem gesamten Thread ist nicht von privaten Befindlichkeiten die Rede, sondern von
irgendwelchen gesetzlichen Regelungen. Deshalb beziehe ich mich auch allein darauf und das
muß ich auch tun im Rahmen so einer Diskussion, denn sonst käme man/ich vom Thema ab.
Dieses also rein sachlogisch gesehen, das Andere, emotionale, steht auf einem anderen Blatt...

Nochmal, mein lieber ÄAGD-Kollege: ich verstehe Deinen Einwand total gut, ich habe dazu
auch eine private Meinung, die Du eigentlich kennst, da Du mich schon lange kennst, aber
das ist dann eine Privatmeinung zum Thema, die nichts zu tun hat mit einer Diskussion darüber,
wie man es in Zukunft besser gestalten könnte im offiziellen Rahmen, wo ja, das wirst auch
Du nicht bestreiten, einiges im Argen ist. Oder bist Du der Meinung, es sei alles im Lot und man
solle bloss überhaupt nicht darüber diskutieren, auch hier nicht, und der Thread sei überflüssig
wie ein Kropf...

Oder?  :einaugeblinzel:

:prostbier: Alex
 

Offline Mettmann

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Re: Gesetz für Meteoritenfunde
« Antwort #106 am: August 11, 2010, 22:22:01 Nachmittag »
Zitat
Glaubst Du das selber? Was noch keiner geschrieben hat,

Ich glaub das schon. Die allermeisten und damit die wichtigsten Meteorite kommen aus den Wüsten.
Und die kommen von den professionellen Suchern und den professionellen Händlern und den Sammlerhändlern.
Diese sammeln und handeln die Meteorite unter großem ökonomischen Druck, da Ankauf, Reisen und Suchen permanent finanziert sein wollen.
In den Sahraländern und in dem Oman gibt es zu dem keine Meteoriten"kultur", will sagen keine einheimischen privaten Meteoritensammler, die in der Freizeit suchen gehen und ihre Funde behalten wollen.
Diejenigen, die als Ferien- oder Freizeitabenteuer in solchen Ländern selber suchen gehen, haben auch gar nicht die Zeit, um die erforderlichen Mannstunden abzuleisten, daß sie nennenswerte Mengen finden würden.
Lediglich in den US-Wüsten haben wir auch einige wenige regelmäßige Hobbysucher,
naturgegebenermaßen finden sie zur Hauptsache olle Chondriten - für die Gegenwärtig auch an den US-Instituten keinerlei Bedarf besteht.
Da es ein meteoritisch Freies Land ist, habense auch gar keine Probleme, ihre Funde ganz normal zu veröffentlichen.

Bei den beobachten Fällen haben wir ein ähnliches Bild, da sind, sofern es sich um halbwegs zivilisierte Länder handelt, sofort die Mettprofis zur Stelle und versierte Sammler.

Ich halte daher die Zahl der Metorite, die unbemerkt in Sammlungen verschwindet und die Zahl, von wissenschaftl. interessanten Meteoriten, die auf diese Weise nicht in Klassifiz gelangt, für völlig vernachlässigbar.

Die Nationaldepositidee hat den Vorteil, daß die Menge obligatorisch bei der Klassifiz eingezogen werden würde. Und die meisten Meteoritensammler - und sunstn interessiert sich ja niemand für Meteorite - die so fortgeschritten sind, daß sie selber suchen gehen - sind soweit gebildet und verantwortungsbewußt, daß sie ihre Meteorite klassifiziert haben wollen.
Allein schon deshalb, weil sie das mit Stolz erfüllt (und zudem den Sammlerwert, den es neben dem ideellen ja auch noch gibt, drastisch erhöht).

Anders mag es sich mit Nachfunden verhalten, wobei die größten allerdings wiederum von den Profis gemacht werden.
Da ists nicht so tragisch, da im Allg. die historischen allerbestens in den institutionellen Sammlungen präsentiert sind.

Die Vorkausfrechtsregel ist nicht zu verwechseln mit Zwangsverkauf oder Enteignung mit Entschädigung.
Wenn einer ned mog, dann verkauft er ihn halt nicht.

Ich glaub nicht, Jürgen, daß Du größere Sorgen in der Schwyz leiden mußt,
ich denke ein Meteoritenfund würde just von demselben Gesetz behandelt werden, wie nun jener schweizer Bergkristallfund, den das Museum Bern ankauft und der als Präzedenz gut tauglich ist.

Was man vermeiden muß, Sammlerbefindlichkeit hin oder her, ist den Eindruck zu erwecken, bei den Meteoritensammler verhalte es sich so ähnlich wie bei den Schatzsuchern und Artefaktesammlern.
Weil dann machts gleich Puffdi und alles schreit nach Generalverbot. Denn dann wird das vermengt, aufgeblasen, von dem einen auf das andere geschlossen - ich erinnere na meinen Beitrag mi der Schätzung, daß allein in Bayern jährlich 1.2 Millionen Artefakte an Hobbysucher verloren gehen sollen  und es wird ein Problem konstruiert, wo keines existiert und plötzlich ein Handlungsbedarf gesehen.

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Mettmann

« Letzte Änderung: August 11, 2010, 22:45:16 Nachmittag von Mettmann »
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Offline Mettmann

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Re: Gesetz für Meteoritenfunde
« Antwort #107 am: August 11, 2010, 22:36:29 Nachmittag »
Eh Ben, eher nicht.
Lieber die Abgabemengen bei den großen tkws absolut und prozentual erhöhen!

Sonst lohnen sich kleine Mets für den Handel und den Sucher ja nimmer.
Und leider haben grad die interessantesten Steine oft die Angewohnheit, besonders klein daherzukommen,

Guxx jetzige Regel 20% oder max. 20g.

Hab ich einen 5kg-Knorzen, dann muß ich grad mal 0,4% abgeben, fällt absolut nicht ins Gewicht.
Hab ich aber nen 100g-Stein, gar 20%.

Erhöhich auf 40% Abgabemenge, dann wirds ziemlich uninteressant für die Finder und Händler.
Niwwa? Wirds innem Land mit 50/50 Finder/Landeigner o. Staat gefunden,
geht die Hälfte weg, dann 20% oder so Schnittverlust und dann noch 40% von der Ausgangsmasse Deposit.
Und von dem Rest der zum Verkauf bleibt noch Steuern und sonstige Spesen,
neeee, das lohnt nich - bzw. so lang ein Überhang von Material aus Vorregelungszeiten da ist, könnt ja niemand entsprechend auf den Preis draufschlagen.
Wäre also eine Anreizminderung.

Siehst aporopos jetzt schon als Sammler, viele klein-tkw-Steine sind einfach teurer als ihre Großkollegen, nicht weil ein kleines tkw für sich eine Wertsteigerung derart bedeutete, sondern weil der Materialverlust durch die 20%/20g-Regel bei kleinen tkws relativ gesehen viel mächtiger ist.

Andererseits wäre es viel leichter zu verschmerzen, von großen Steinen nicht nur die 20g Maximal-Menge abzugeben, sondern tatsächliche 20%, weil dann immer noch genug Suppe übrig..

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Mettmann
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Offline ben.g

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Re: Gesetz für Meteoritenfunde
« Antwort #108 am: August 11, 2010, 22:44:35 Nachmittag »
Naja, dann machmers ganz einfach: 10% von allem. Ohne Mengenbeschränkung.  :smile:

Gruß
Ben

Offline Mettmann

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Re: Gesetz für Meteoritenfunde
« Antwort #109 am: August 11, 2010, 22:53:44 Nachmittag »
Auja  :super:
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Offline gsac

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Re: Gesetz für Meteoritenfunde
« Antwort #110 am: August 11, 2010, 23:16:35 Nachmittag »
Naja, dann machmers ganz einfach: 10% von allem. Ohne Mengenbeschränkung.  :smile:

Wäre das sowas wie der berühmte "Zehnte"?
http://de.wikipedia.org/wiki/Zehnt

Offline lithoraptor

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Re: Gesetz für Meteoritenfunde
« Antwort #111 am: August 22, 2011, 11:33:30 Vormittag »
Moin!

Ich möchte mal in diesem Thread hier, stellvertretend für alle anderen, in denen dieses Thema inzwischen angesprochen wurde, posten. Das Danekrae-Gesetz wird, im Hinblick auf Meteorite, ja immer mit den Gesetzen in Australien, Namibia etc. in einen Topf geworfen. Ich habe in diesem Forum bereits mehrfach und auch an unterschiedlichen Stellen ausgeführt, dass dies nicht richtig ist - teilweise habe ich mir mit Martin ja ellenlange Schlagabtausche geliefert. :user:
Es war mir dabei leider nie möglich, Euch mein volles Wissen über die Höhe der Entschädigung für Maribo mitzuteilen - auch wenn dies sicher ein sehr schlagkräftiges Argument gewesen wäre - da es hierzu keine öffentlichen Quellen gab. Dieser Umstand hat sich nun geändert:

MarkV hat gerade in einem anderen Thread diesen Link hier gepostet: http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/diereportage/1533690/

Wer sich dies als PDF lädt kann auf Seite 9 (meine ich war's) SCHWARZ AUF WEIß lesen, was Thomas für Maribo bekommen hat (hier allerdings aufgerundet). Ich finde, dies zeigt sehr eindringlich, dass ein Fund-Gesetz nicht immer schlecht sein muss. Es kommt eben weniger auf die Tatsache an, dass es eine gesetzliche Regelung gibt, sondern viel mehr darauf, wie diese gestrickt ist und wie damit umgegangen wird.

Gruß

Ingo

Offline Mettmann

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Re: Gesetz für Meteoritenfunde
« Antwort #112 am: August 22, 2011, 14:43:57 Nachmittag »
Moin,

Zitat
Es kommt eben weniger auf die Tatsache an, dass es eine gesetzliche Regelung gibt,

Es kommt in allererster und vordringlichster Linie drauf an, ob es eine gesetzliche Regelung gibt und wie diese aussieht!

In Ländern, in denen der Inhalt der gesetzlichen Regelung so aussieht, daß jeglich Meteorit a priori Staatsbesitz ist, was in der Praxis eine Enteignung bedeutet (wobei stets zu prüfen wäre, ob derartige Gesetze überhaupt konform sind mit den verfassungsmäßigen Grundrechten jener Länder) führt das dazu, daß nix mehr gefunden wird, weil kein Anreiz gegeben ist, Meteorite zu suchen oder Funde zu melden. ---> Zusammenbruch der Fundzahlen, niedrigere Gewichte & extrem gesteigerte Kosten für die öffentliche Hand, weil wenn überhaupt noch Mett, dann durch staatl. finanzierte Suchen.
(Bsp. Australien: Kaum Funde mehr in den betreffenden Bundesstaaten, Rückgang der Fundzahlen auf ein Niveau der 1850iger Jahre, Abkopplung von der Entwicklung der Fundraten der anderen Wüstenländer, extrem hohe Kosten für Neufunde (Euromet, Kameranetzwerk ect.)).
Plus dasselbe für Länder mit gesetzlicher Regelung a la Staatsbesitz plus Entschädigung = Zwangsverkauf, wo keine Indikatoren im Gesetz drinstehen, wonach die Entschädigung ermittelt wird.
Plus Länder mit gesetzlicher Regelung, die zu stark in die Persönlichkeitsrechte des Besitzes eingreift und z.B. Exportverbot oder nur Verkauf an staatl. Einrichtungen vorschreibt.

Zitat
und wie damit umgegangen wird.


Ja und genau das hab ich stets bemängelt und nicht das Danekrae.

Der Umgang mit dem Danekrae just im Vorfeld des Falles war katastophal und hat die besten Experten des Planeten von der Suche abgeschreckt.
Schlicht und einfach, weil niemand in Dänemark von zuständiger Seite auch nur eine Andeutung über die Art der Entschädigung abgeben konnte.
Und daher nicht klar war, ob ein Finder a) nur eine Aufwandsentschädigung erhält und ob die hinreichend, dessen Kosten zu decken. b) ob er eine Entschädigung zu marktüblichem Materialpreis bekommt, c) eine symbolische Belohnung unabhängig vom Wert seines Fundes. Also bspw. eine Urkunde und einen Freßkorb oder im Extrem, wie wir jetzt wissen, eine Belohnung weit jenseits üblicher Marktpreise.

Und das ist eben katastrophal. Eine Kosten-/Risikoabwägung muß ein professioneller Sucher speziell in dem Fall machen, wo ein Gesetz dergestalt ist, daß der Finder nichts von seinem Fund behalten darf oder wo er den Fund nicht ausser Landes bringen darf.
Da das Danekrae bereits seit den 1980igern existiert, hätte man, wenn man schon Meteorite ausdrücklich mit einschließt, unbedingt festlegen müssen, wonach eine Kompensation sich richtet.
Daß das nicht geschehen war, ist ein sehr schwerwiegendes Versäumnis.

So wurde von Anfang an jeglicher Anreiz, Meteorite in Dänemark zu suchen, genommen und es wurd sich der Chancen beraubt, sich der erfahrenen Sucher und möglichst vieler Sucher zu bedienen.
Nachgerade ein besonders trauriger Witz, denn wie wir jetzt sehen, 2009 - das waren dann ja 1650$/g für diesen Fund, ein exorbitant hoher Preis, der weit über dem marktüblichen liegt, geschichtlich gibt es keinen so teuren CM2 -
wäre eine solche Entschädigung ein ungeheurer Ansporn gewesen, der massenhaft Sucher ins Land gebracht hätte, da selbst die professionellen und rein kommerziell Orientierten sich wohl kaum in der Lage gesehen hätten, einen möglichen Fund zu solchen Preisen auf dem Markt losbringen zu können.
D.h. es wurde dieser Vorteil, den wir nun aus der Nachbetrachtung sehen, des Danekrae völlig verschenkt.

Also: Katastrophale Kommunikation in dem Fall.

Wie es auch sonst an der Kommunikation hapert. Simples Bsp. wäre auch das Schmitt/Ewens-Paper von 2001 in MAPS, das als einziges seiner Art als maßgebliche Referenz herangezogen wird, aber leider für etliche Länder falsche Informationen zur Gesetzeslage dort enthält,
was dennoch von den maßgeblichen Meteoritenwissenschaftlern jener Länder öffentlich unwidersprochen blieb.
Nur einfache Bspe. steht drin, daß der Export jeglichen Meteorits aus Neuseeland verboten sei, schaut man ins Neuseeländische Gesetz, steht das keineswegs drin, sondern nur das neuseeländische Funde nicht exportiert werden dürfen - oder schlimmer, die Falschinformation, daß in der Schweiz alle schweizer Funde Staatseigentum seien, obwohl es dort nur ein Vorkaufsrecht des Kantons gibt. Oder andere Gelegenheiten, solche Fehlinformationen, wie sie leider auch von der IMCA gegeben wurden, daß brasilianische Meteorite eine Exportgenehmigung bräuchten, was nicht der Fall ist, da es dazu keine Regelungen gibt und nach Auskunft des zuständigen Ministeriums auch keine anderen bestehende Gesetze auf Meteorite ausgedehnt werden können.

Zitat
und wie damit umgegangen wird.

Und das ist ja nochmal ein Kapitel für sich.
Sowohl für die Frage in solchen Ländern die Regelungen für einen eingeschränkten Export von Meteoriten haben, als auch in solchen Ländern mit Zwangsenteignung und Entschädigung oder Vorkaufsrecht, braucht man Experten, die sich in der Materie auskennen.

Nehmen wir einfaches Bsp. Australien und Polen, wo man Exportgenehmigungen braucht.
Wer entscheidet dort, welcher Meteorit exportiert werden darf und welcher so wichtig ist, daß er nicht exportiert werden darf?
In Polen gibt es derzeit keinen einzigen staatlich angestellten Mineralogen/Geologen/Meteoritenwissenschaftler, der den unterschiedlichen Rang eines Moraskos und eines Zaklodzie beurteilen könnte oder eines NWA-Massen-CV3 und eines NWA-Brachiniten. Wer also bitte sollte dort festlegen, welcher Meteorit eine Exportgenehmigung bekommt und welcher nicht?
Und in Australien ist v.a. just durch die Gesetzgebung in den letzten 20 Jahren die nötige Kompetenz abhanden gekommen, solche Beurteilungen zu treffen,
wie könnte also das zuständige Kommittee diese Entscheidung fällen? Und auch der oberste Meteoritenexperte des Landes scheint eher aus persönl. Motiven zu handeln. So haben wir die ungute Situation in solchen Ländern, daß es Gesetze gibt, aber keine verlässliche Rechtssicherheit, sondern willkürliche Entscheidungen.

Und die andere Frage, die sich stellt, ist eben die der Kompensation, so die Regelungen vorschreiben, daß sie "marktüblich" zu sein haben bzw. die Ankaufpreise, wenn staatliches Vorkaufsrecht gegeben.
Ihr wißt es ja selber, die Artikel in den Medien sind Legion, wo selbst sogar Meteoritenwissenschaftler und -kuratoren aus meteoritischen Erstweltländern groteskest überzogene Meteoritenwerte und Hausnummern formulieren, die jeden, der sich auch nur 2 Jahre mit Meteoriten beschäftigt, den Kopf schütteln lassen und jeden, der sich 10 Jahre mit Meteoriten beschäftigt, sich fragen läßt, in welchem Jahrhundert diejenigen denn eigentlich lebten.
Wir haben da meistens die Situation, daß die betreffenden maßgeblichen professionellen Spezialisten und Kuratoren dem sog. "Markt" völlig fernstehen.
Also prinzipiell völlig anders, als deren Kollegen, die den öffentlichen Kunst- und Antikensammlungen vorstehen und den Markt bestens kennen und kennen müssen.
Und zudem haben wir bei den Meteoriten keine unabhängigen Institutionen oder vereidigte Sachverständige, die einen Marktwert eines Meteoriten festlegen oder schätzen könnten.
Wie also könnte die Höhe einer Entschädigung/Kaufpreises für einen Neufund dann überhaupt ermittelt werden? Und zwar in beide Richtungen gedacht, daß der Finder nicht viel zu niedrig abgespeist wird und daß die öffentliche Hand nicht viel zu viel bezahlt?


Und letzlich, noch ein Punkt:
Zitat
und wie damit umgegangen wird.
   
Steht die Frage im Raum, wie das betreffende Land, die Regelungen überhaupt selber umsetzt.
Wird ein Verstoß gegen die Regelung eher als Ordnungswidrigkeit angesehen oder als Kapitalverbrechen.
Wird überhaupt geahndet?
Nehmer sowas her wie Kosice - da nimmt glaub ich auf slowakischer Seite, auch allen voran das Uni-Team dort nicht, da es die Feldarbeit völlig und abschließend beendet hatte, absolut niemand Anstoß daran, daß noch restliche Stücke gerettet werden von Privatleuten. Wie auch das Sondergesetz, diese Lex Rumanová, wie ich es nenne (wurde 1994 nach dem Fund des letzten slowakischen Meteorit eingeführt von ein paar Kaschperln, war typische Fundgeschichte, Bauer auf seinem Acker drauf gestoßen, und die übliche Motivation, wie krieg ich fortan die Meteorite ohne einen Pfenning auszugeben in die Staatssammlung, ohne Not, denn die Steine von Rumanova sind ja in der Staatssammlung auch gelandet ohne das Gesetz. - Nunja, nun ists EU, könnt mittlerweile gegen EU-Recht verstoßen) - wie auch dieses Gesetz nie im Raum stand, sondern erstmal ausgegraben werden mußte.
Oder nehmen wir die Philippinen her, wo auch die Tektite seit 1974 durchgängig geschützt sind, wo kein sonderliches wissenschaftl. oder wirtschaftl. Interesse mehr an den Dingern besteht und die Ausführung des Gesetzes überhaupt nicht praktikabel wäre; man stelle sich vor, das Nationalmuseum müßte Hundertausende Tektite einzeln registrieren und Genehmigungen ausstellen..
Oder eben das andere Extrem, so wie in Algerien, wo das Gesetz teilweise mit menschenverachtender Brutalität durchgesetzt wird (wo man sich fragt, ob man dort nicht besser ein Teil des Aufwandes und der Mittel dafür ausgeben sollte, überhaupt mal eine Meteoritenforschung dort zu etablieren und eine Nationalsammlung aufzubauen). Oman dürfte nach dem Urteil ja nun geklärt sein, da haben wir eben auch den großen Dissens gehabt, zwischen dem Auftreten des obersten Meteorizisten und dem Verhalten des Staates, wenn man sich an den ersten Zwischenfall erinnert, wo die Behörden ja eine schriftliche Begründung abgegeben hatten. Da wurde wegen Geringfügigkeit kein Verfahren eröffnet und so heißt es darin, daß das Ansehen des Landes sonst Schaden nehmen könne, wenn man Ausländer auf diese Weise behandeln würde.

Also das ist eben die Frage, wenn Gesetze sowieso nicht mehr angewandt werden - also als Analogie bspw. so geartet sind, wie das berühmte Bsp. daß die hessische Verfassung noch die Todesstrafe vorsieht, diese aber nicht mehr vollzogen wird,
dann ist es angebracht, diese Gesetze ersatzlos zu streichen, da sie dem Staat nix bringen, die Leute aber, die die Mets hptsl. dem Staat bringen, in ihrem Tun behindern, weil sie kriminalisiert werden.

Und, wie bei jedem Gesetz, müssen nach einer gewissen Zeit solche Regelungen auf den Prüfstand, insbesondere wenn es sich gezeigt hat, daß sie dem Zweck, zu dem sie eingeführt worden waren, nicht nur nicht dienen, sondern ihm entgegenwirken.
Und das kann man sehr leicht überprüfen, egal welche Ansicht man vertritt, anhand der unabhängigen von der MetSoc veröffentlichten Statistik, an der Entwicklung der Inventare der institutionellen Meteoritensammlungen, anhand der Kostenentwicklung des Materials, das in diese Sammlungen gekommen ist und anhand der Anzahl der wissenschaftl. Veröffentlichungen über neue heimische Meteorite von heimischen Universitäten.
Sodaß man ggfs. nachjustiert, revidiert oder die Regelungen wieder abschafft.
Dazu brauchen die jeweiligen federführenden Nationalmeteorizisten allerdings eine gewisse sittliche Reife und ein fachliches Interesse auf diesem Gebiet.
Die in Kanada haben diese bewiesen.
Alle anderen leider noch nicht, sondern sind teilweise erst in dem Stadium vom Anfang der 1970iger Jahre und gerade dabei großen Murks zu bauen.

Und ich weiß ja nicht. Eins darf man ja nie aus den Augen lassen.
200 Jahre  lang ist es ganz wunderbar ohne Gesetze gelaufen, die Sammlungen, die Bibliotheken geben Zeugnis davon.
Es besteht überhaupt kein Regelungsbedarf - und die Statistiken zeigen uns, daß da wo gesetzlich eingegriffen wurde, praktisch überall Pfusch herausgekommen ist.
Von den privaten Sammlern und den kommerziell orientierten Playern wird immer lautstark abgefordert (von einer Minderheit der beruflichen Wissenschaftlern), ihre eigenen Interessen hintan zu stellen,
obwohl sie ihre Arbeit sehr gut machen und die Hauptlast der Neumeteoritenbeschaffung schultern.
Ich fänds mal gar nicht so schlecht, daß man von jenen wenigen, die das am vehementesten fordern, ebenfalls mal einfordern sollte, zum Wohle ihrer Nationalsammlungen und der Meteoritenwissenschaft ihrer eigenen Länder und ihrer Brötchengeber, ihre ganz persönlichen Interessen und Vorurteile hintanzustellen, und sich darauf zu konzentrieren, ihrem öffentlichen Auftrag der wissenschaftl. Arbeit zumindest auf diesem Gebiete in ähnlich guter Weise nachzukommen, wie das die privaten Meteoritenleute auf ihrem Gebiet tun.
---
denn wenn das gelänge, wären alle wieder glücklich und diese Hemmschuhe, die diese sagenhafte Entwicklung in der Meteoriterei, die wir die letzten 20 Jahre in aller Welt beobachten konnten, in einigen wenigen unglücklichen Ländern mit solch unglücklichen Gesetzen aufgehalten haben,
wären aus dem Weg geräumt.

Schön wärs.
 :prostbier:
Mettmann
« Letzte Änderung: August 22, 2011, 15:04:52 Nachmittag von Mettmann »
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Offline Haschr Aswad

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Re: Gesetz für Meteoritenfunde
« Antwort #113 am: August 22, 2011, 17:39:09 Nachmittag »
Nehmen wir einfaches Bsp. Australien und Polen, wo man Exportgenehmigungen braucht.
Wer entscheidet dort, welcher Meteorit exportiert werden darf und welcher so wichtig ist, daß er nicht exportiert werden darf?

Zum Thema Australien, zumindest zu South Australia, kann ich etwas in Sachen Ausfuhrprozess beitragen. Entgegen der allgemeinen Annahme ist das Exportverfahren recht unkompliziert. Ausfuhrgenehmigungen werden bewilligt und sind an der Tagesordnung, auch für seltenere Lokalitäten. Entscheidungsbefugt sind beispielsweise die Kuratoren der staatlichen Museen, sofern sie eine für das in Frage stehende Objekt relevante Sammlung betreuen. Und es gibt einige Meteoritensammlungen in Australien. Der Entscheidungsprozess dauert ab Anfrage wenige Tage bis max. zwei Wochen und nach Abfassung geht der Bescheid an den Antragsteller und in Kopie an die Cultural Property and Gifts Section / Office for the Arts, Department of the Prime Minister and Cabinet. Mit dem Papier in Kopie kann man den entsprechenden Meteoriten ohne weitere Zollprozeduren ausführen.

Kurz gesagt, man wendet sich mit einer Dokumentation des Meteoriten, den man ausführen möchte, an den Kurator seines Vertrauens. Dieser prüft ob die Lokalität bereits ausreichend in den staatlichen Sammlungen repräsentiert ist. Wenn es ein besonderes Stück einer bekannten Lokalität ist, wird geprüft, ob es vergleichbare Stücke in den Sammlungen gibt. Wenn dem so ist, wird entweder eine klassiche Ausfuhrgenehmigung entsprechend des Cultural Heritage Acts erteilt oder dem Antragsteller wird bestätigt, dass sein Meteorit gar nicht unter die National Cultural Heritage Control List fällt, was häufiger der Fall ist.

Wie es sich allerdings mit Neufunden verhält, wie die Regelungen diesbezüglich genau formuliert sind und ob Erstfunde prinzipiell nicht ausgeführt werden können, ist mir mangels Quellen nicht bekannt. Kennt denn jemand relevante Gesetzestextpassagen aus Australien?

Edit: Vielleicht noch eine Ergänzung aus der persönlichen Korrespondenz mit australischen Prospektoren. Diesen Insidern zufolge kommt es seit den 80er Jahren aus Gründen mangelnder Rechtssicherheit vermehrt zu "Fundverschiebungen" bei denen die tatsächlichen Fundorte durch die Finder verschwiegen und die Funde in benachbarten Bundesstaaten angemeldet werden, wenn überhaupt. Ob sich das noch auf den aktuellen Status quo bezieht kann ich nicht sagen. Unter einer "liberalen" Meteoriten- und Fundpolitik wäre dies jedenfalls nicht erforderlich gewesen und die entsprechenden Daten wären der Wissenschaft erhalten geblieben.

Grüße,
Haschr
« Letzte Änderung: August 22, 2011, 17:56:36 Nachmittag von Haschr Aswad »

Offline Andyr

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Re: Gesetz für Meteoritenfunde
« Antwort #114 am: August 22, 2011, 18:17:29 Nachmittag »
Sind Entschädigungen oberhalb der Marktpreise wirklich sinnvoll? Das könnte vielleicht manch einen dazu verleiten, dem dänischen Staat beispielsweise einen Murchison unterzujubeln. Oder hab ich was falsch verstanden. Klar könnte man bei gewissen Aufwand kleine Unterschiede zwischen Maribo und Murchison ausmachen. Aber machen sich die jeweiligen Stellen die Mühe, das genauer zu analysieren.

Offline ironmet

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Re: Gesetz für Meteoritenfunde
« Antwort #115 am: August 22, 2011, 19:38:49 Nachmittag »
Hallo Andyr,

da hat sich der Mettmann leider etwas unglücklich ausgedrückt.
Der dänische Staat hat das Material von Maribo natürlich nicht nach irgendwelchen Markt-
oder gar Grammpreisen bezahlt.
Der Betrag ist da mehr als Aufwandsentschädigung und Arbeitszeitausgleich zu sehen.
Das dieses Stück nun so klein ausgefallen ist, ist schade, ist aber so.
Man hätte dem Museum sicherlich auch 1kg anschleppen können und hätte auch nicht mehr
Geld bekommen, als Thomas nun in dem Fall.
Wenn von dem Fall nun 10kg gefunden worden wären und man hätte dafür dann diese Summe erhalten,
hätte auch keiner ausgerechnet und gesagt....och...kostet ja nur $4,29/g als CM2.
Och...ein historisches Tief.....
Also mit Grammpreisen braucht man hier nicht zu rechnen!

Viele Grüße Mirko

Offline Mettmann

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Re: Gesetz für Meteoritenfunde
« Antwort #116 am: August 22, 2011, 20:20:41 Nachmittag »
Das ist wäre dann der Unterschied zwischen "Clearance" und "Permit".

http://www.meteorites.com.au/found/law.html

Wobei ich persönl. das Verfahren, sich an den Kurator seines Vertrauens zu wenden, für alles andere als glücklich halte, öffnet es doch Tür und Tor für Mauscheleien bzw. schützt das den Exportierenwollenden nicht vor etwaig bestehenden Interessenskonflikten persönlicher Natur, die die Einzelperson, die den Export freigeben oder verbieten soll, haben kann. Dieses Verfahren lädt zur Korruption ein und hat als Ergebnis eine willkürliche Einzelentscheidung einer einzigen Person. Objektive Kriterien wären hier unabdingbar und ein unabhängigeres Entscheidungsgremium.

Schlimmer indes sind dann in Australien, was keineswegs verschwiegen werden soll, die Ländergesetze zu Eigentumsfragen, da in etlichen Bundesländern dort Meteoritenfunde automatisch Staatsbesitz werden (sich die Exportfrage also gar nicht stellt),
was ja eben zu der Verschleierung und zur Fälschung von Fundorten führt.

Und man muß das Gesamtergebnis sehen. Die Gesetze in Australien funktionieren nicht.
Mit Ausnahme von Libyen gibt es kein Land auf der Welt, das einen derartig katastrophalen Rückgang an Meteoritenfunden zu beklagen hat, wie Australien.

Wobei das als besonders tragisch zu werten ist - in Libyen gabs nur eine kurze Periode von Meteoritenfunden, ausgelöst durch die privaten Sucher dort - dieweil Australien vor Einführung der Meteoritengesetzgebung dort Meteoritenfundland Nummro zwo war. Und wenn man die Art, die Klassen dieser Funde sich betrachtet, dann weiß man, was dort alles liegt und nun niemals gefunden werden wird.

Nuja Andyr,
keine Ahnung, ob dieser erstaunliche Preis Ergebnis des Verhandlungsgeschicks des Finders war oder so gezahlt wurde - es steht uns nicht zu, den zu hinterfragen, das ist allein Sache des dänischen Staates, ob sie diesen Preis für gerechtfertigt halten und mit welcher Methode sie zu diesem Preis gekommen sind.
Es ist nur nachgerade absurd, hinsichtlich dessen, wie es vor dem Fund gelaufen ist.
Hätten die Dänen gekündet, daß es wenigstens einen marktüblichen Preis für einen Fund gibt - und hätten sie gar gekündet, daß sie gewaltig über Marktpreis entschädigen, dann hättst eben angemessen viele Sucher dort gehabt.
Erfahrung zeigt, die meisten Metts sind keine Einzelfälle, sondern es fallen mehrere Steine.
Und klassisch laufen die Suchen so ab, daß alles in allem Hunderte für Wochen und Monate das Gelände begehen (Neuschwanstein, Mifflin... usw).
Was die Chancen auf Funde dementsprechend erhöht, was die Chancen auf deutlich mehr Funde erhöht, sodaß mehr Material der Forschung zur Verfügung steht und was dann ganz konkret auch bedeutet, daß die Entschädigungszahlung für den Schdoood sinkt, je größer ein tkw ist.

Unterjubelungsgefahr besteht eigentlich nicht,
wir sitzen hier zwar in einem Meteoritenforum und reden tagaus tagein über Meteorite, diskutieren gar über Gesetze, picken uns Medienartikel raus, die sonst keiner beachtet und glauben, die letzteren Sachen hätten irgendeine Wichtigkeit - tatsächlich gibts in D mit seinen 80 Millionen doch eh nur 200 Leut, die sich auch nur ein kleines bisserl aktiver mit Meteoriten befassen, beruflich oder aus Leidenschaft (oder beides) und auf der Welt ein paar einzelne Tausend.
Ein Laie hat einfach nicht die Kenntnis, einen geeigneten Meteoriten auszuwählen, um diesen unterzujubeln. Er wird immer das Billigste nehmen und er wird immer das falsche nehmen.
Guxx - was gabs denn die Jahre. Inningen - das war ein Eisenschrapnell. Jeder weiß, daß man eine enstprechend große Einschlagsenergie braucht und einen dementsprechend großen Impaktor, um einen solchen Eisenfetzen zu erzeugen. Es ist völlig ausgeschlossen, daß ein Schrapnell alleine kommt. Werte bei der Klassifikation waren ident mit Sikhote, Sikhote ist ein billiger Massenmeteorit. Fertig.
Königsbrück - ein Stein, nun der hatte Verwitterungsspuren, die typisch für Verwitterung in heißen Wüsten sind, nicht aber für unser Klima. Ein UNWA. Weil UNWA am Billigsten ist.  Das Eisen von Tschenstochau - ja da war der Fundzustand eben so, daß es gereinigt und entrostet war - das war eben ein Campo, weil Campo zum Billigsten gehört.
Ausgefuxxtere Fälle gabs schon auch. Wie hieß der italienische, "Tessera" oder wars der, den man später spöttisch als "Dildo di Venezia" bezeichnet hat, der war schlauer gewählt, weil behaupteter Fall und schwarze Schmelzkruste - da hat man eben die kurzlebigen Isotope gemessen, derer keine mehr gefunden, und so gesehen, daß das Ding schon mindestens 100 Jahr auf Erden liegt, also eher sowas wie ein Pultusk war. - Und automatisch waren damit alle anderen italienischen Selbstfunde des vorgeblichen Finders diskreditiert. Oder dieses Jahr, wo ein Tamdakht als ein Mifflin ausgegeben und verkauft wurde, sowas fällt den aufmerksamen Sammlern auf - Proben wurden gemessen und festgestellt, daß es kein Mifflin ist. Bis hin zu solchen Leut, die Klassifikatöre nerven mit echten Meteoriten, aber in einer Anzahl und vornehmlich in verschiedenen selteneren (und gewinnbringenden) Klassen, von denen der Einreicher behauptet, sie allesamt auf seinem Grund und Boden gefunden zu haben - was statistisch rundheraus ausgeschlossen werden kann.


Also das is alles schon sähr sicher.

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Offline lithoraptor

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Re: Gesetz für Meteoritenfunde
« Antwort #117 am: August 22, 2011, 21:42:56 Nachmittag »
Moin! :hut:

Der Umgang mit dem Danekrae just im Vorfeld des Falles war katastophal und hat die besten Experten des Planeten von der Suche abgeschreckt.
Schlicht und einfach, weil niemand in Dänemark von zuständiger Seite auch nur eine Andeutung über die Art der Entschädigung abgeben konnte.
Und daher nicht klar war, ob ein Finder a) nur eine Aufwandsentschädigung erhält und ob die hinreichend, dessen Kosten zu decken. b) ob er eine Entschädigung zu marktüblichem Materialpreis bekommt, c) eine symbolische Belohnung unabhängig vom Wert seines Fundes. Also bspw. eine Urkunde und einen Freßkorb oder im Extrem, wie wir jetzt wissen, eine Belohnung weit jenseits üblicher Marktpreise.

Hätten die Dänen gekündet, daß es wenigstens einen marktüblichen Preis für einen Fund gibt - und hätten sie gar gekündet, daß sie gewaltig über Marktpreis entschädigen, dann hättst eben angemessen viele Sucher dort gehabt.
Erfahrung zeigt, die meisten Metts sind keine Einzelfälle, sondern es fallen mehrere Steine.

Martin, Du scheinst da eine grundlegende Sache noch nicht recht verstanden zu haben. Es konnte Dir vorher kein einzige Däne etwas über die Höhe der Entschädigung für Maribo sagen - auch der Dr. Haack nicht. Ich hab mir doch nun wirklich schon die Finger wund getippt, um das zu verdeutlichen: Wenn ein Stück für den dänischen Staat interessant ist, dann tritt eine Kommission zusammen und die Entscheidet dann über die Höhe der Entschädigung. Es ist allein Sache dieser Kommission über die Höhe der Abfindung zu entscheiden - niemandes sonst. Ich kenne die Kriterien, die zur Entscheidung herangezogen werden nicht. Ich kann Dir nicht mal genau sagen, WER da alles drinnen sitzt bzw. wie fachlich versiert die Leute da tatsächlich sind (vermutlich gibt es da auch ein gewisse Personalfluktuation)- und dies sind sicher große Kritikpunkte, welche sich das Danekrae-Brimborium gefallen lassen muss (die es noch zu ändern gilt), ABER es gibt zumindest ein System und das läuft bisher ganz prima.

Eine Sach kann ich jedoch berichten. Ich weiß, dass es ein festgelegtes Jahresbudget für Danekrae-Funde gibt. Eben einen Fond, aus dem die Finder entschädigt werden. Die genaue Höhe dieses Budgets ist mir zwar gerade entfallen, aber auf alle Fälle hat die Entschädigung für Maribo dieses Jahresbudget weit überzogen, dennoch wurde sie gezahlt. Dies ist für mich ein ganz klarer Beweis für:

1. Dem dänischen Staat liegt sehr viel daran außerordentlichen Funden auf Staatsgebiet habhaft zu werden.
2. Die Dänen sind in ihrem geschaffenen System irgendwie flexibel und nicht bürokratisch starr.
3. Die Mitglieder der Kommission müssen den besonderen Status des Maribo, als Meteorit bzw. speziell als fallfrischen CM2, irgendwie verstanden und gewürdigt sowie dem Aufwand des Finders Rechnung getragen haben - die Dänen wissen eben um die Seltenheit eines solchen Fundes und scheuen sich nicht, auch darauf zu reagieren.

Was will man denn da mehr? Ich fände es SUPER, wenn das in D. auch so easy wäre.

Ich meine kein Mensch, ich auch nicht, behauptet, dass das dänische Danekrae-Gesetz, so wie es ist, perfekt ist. Es ist jedoch auf alle Fälle schon mal ein sehr konstruktiver Ansatz, der schon viel Gutes bewirkt hat und sicher den meisten, wenn nicht allen Gesetzen zu dieser Thematik weit überlegen ist.
Eben aus diesem Grund habe ich mich bisher geweigert, und tue es auch noch, ein Gesetz, welches das Besitzrecht an einem gefundenen Meteoriten dem Staat zu spricht, grundlegend als schädlich für die Meteoriterei zu bezeichnen. Es kommt eben darauf an, was sonst noch drinnen steht und wie damit umgegangen wird.

Dass ein solches Gesetz ohne jegliche Entschädigung ein Schuss in den Ofen sein muss und somit sicher kontraproduktiv ist, darüber brauchen wir hier doch nicht zu diskutieren.

Den Umstand, dass man ein Gesetz nie als starr und unveränderlich betrachten sollte, dass es ggf. eben modifiziert werden muss um es zu verbessern, unterschreibe ich sofort - habe es hier im Forum auch schon so geschrieben.

Letztlich ist es doch so, dass die Begrifflichkeit "Meteorit" den Leuten immer mehr geläufig wird - wenn auch zäh und schleppend -, der wissenschaftliche, sammlerische aber auch der monetäre Wert solchen Materials auch immer mehr erkannt wird. Hierzu trägt eBay bei, wir hier im Forum mit eben DIESEM selbst, jeder Met-Händler im Internet oder auf einer Börse, die Schmuckindustrie, jeder Sammler der Freunden von seinem Hobby berichtet  und auch so eine Sendung wie "Meteorite Men". Die Konsequenz wird sein, dass der Ruf nach einer gesetzlichen Regelung, über die Besitzverhältnisse eines solchen Stückes (nach seinem Fund), immer lauter werden wird (egal von welcher Seite). Ich denke nicht, dass man dem auf Dauer entgehen wird können.
Für mich ist es jedoch sehr beruhigend zu wissen, dass man dann mit dem Finger auf Dänemark zeigen und sagen kann: So kann man es machen, aber lasst uns vorher überlegen, was man noch verbessern könnte!

Gruß  :prostbier:

Ingo

Offline Andyr

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Re: Gesetz für Meteoritenfunde
« Antwort #118 am: August 22, 2011, 23:16:58 Nachmittag »
Verstehe. Vielen Dank für die Aufklärung.

Offline Mettmann

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Re: Gesetz für Meteoritenfunde
« Antwort #119 am: August 23, 2011, 00:06:37 Vormittag »
Salüli,

Zitat
Ich denke nicht, dass man dem auf Dauer entgehen wird können.


Ich schon, wenn man mal den Aspekt beiseite läßt, daß das ganze Thema keine gesellschaftl. Relevanz hat.
Warum, denke ich das? Schau mal nach, was sind die Länder, die in der Meteoritenforschung am aktivsten und führend sind?
USA, Japan, Kanada, Deutschland, England, Frankreich, Russland...usw. Reihenfolge zufällig.
Und was fällt auf? Diese Länder haben keine Meteoritengesetze (bzw. in Kanada nun eine modifizierte, gangbare Anwendung).
Und es gibt auch keinerlei Bestrebungen, dort Meteoritengesetze einzuführen.
Wo gibt es indes Meteoritengesetze?  In Ländern wie Dänemark, Namibia, Südafrika, Philippinen, Australien, Slowakei, (nun) Polen, (nun) Argentinien,Indien, Algerien... Länder, die keinerlei Rolle in der Meteoritenforschung spielen, Länder die teilweise wegen Fläche und historischer Fundzahl völlig irrelevant sind oder Länder, in der sich keine Meteoritenwissenschaft etabliert hat. Und wo zetert man rum oder wo erwägt man eine Mettgesetzgebung einzuführen? Jordanien, Marokko, Brasilien usw...

Auf den Punkt gebracht: In den Ländern, wo man eine Ahnung von Meteoriten hat und wo man eine Idee davon hat, wie und warum Meteorite gefunden werden, da vermeidet man jeglich Gesetz.

Und was fällt Dir noch auf? Länder mit eingewachsenen Demokratien als Herrschaftsform tendieren äußerst selten dazu Gesetze mit Zwangsenteignung und Zwangsverkauf einzuführen.
Denn dort ist es halt schon ein Problem, das staatl. Menschen- und Bürgerbild, das manche jener protektionistisch eingestellten Mettwissenschaftler für sich in Anspruch nehmen. Daß man den Leuten einfach etwas wegnimmt, weil man (oder derjenich formal stellvertretend für den Schdoohd) es einfach haben will.
Das hat man bei den Meteoriten ja nicht mal zu den Zeiten in dem Maße gehabt, als es hier in Europa noch zur Hauptsach Monarchien gab! Und auf anderen Feldern, wo hat man das sonst gemacht, eigentlich nur in faschistischen, stalinistischen, kommunistischen Regimen.
Doch in vielen Ländern leben wir halt nun (gottseidank) in anderen Systemen.
Bitte, das nicht ins Lächerliche zu ziehen, selbst nach 70 Jahren haben wir hier in D noch in sehr großem Unfang mit der Restitution von beschlagnahmten oder zwangsveräußerten Kulturgütern zu tun, und im Grunde braucht man sich dann auch nicht über die entschädigungslose Absiedlung von Einwohnern in China empören für zahlreiche Neubauprojekte und Stauseen, denn wenn es ums Prinziiiip geht, ist es dasselbe wie mit den Metts.
(Und ich fand das schon etwas pikant, daß einige Mettwissenschaftler sich für Mettgesetze in anderen Ländern eingesetzt hatten, die sie in ihrem Heimatland niemals zulassen würden bzw. auch niemals durchbringen würden).

Das Recht auf Eigentum ist nunmal eines der stärksten und am stärksten geschützten Bürgerrechte in freiheitlichen Ländern.
Und das Rumgeeiere, vonwegen ob nun ein Mett Teil des Bodens wird oder gar der unglaubliche Humbug, daß ein Mett im Moment des Fundes bereits ein Kultur(!)gut sei, das sind ja in Wahrheit nur Versuche, diese Rechte zu umgehen.
Und kann man sagen was man will, ein Maribo ist und bleibt nunmal kein Goldhorn von Gallehus!

Wenn ein solcher Rechtstaat enteignet, Du kennst es z.B. von Infrastrukturmaßnahmen, dan braucht er dafür einen ungeheuer starken Grund,
er muß das tatsächliche Interesse an dieser Enteignung für die übergeordnete Allgemeinheit nach Strichplusfaden genauestens nachweisen können.
Und da reicht es eben nicht, wenn da ein, zwei Kuratoren anmelden, "Will haben!".
Daher sind solche Mettgesetze für einen freiheitlichen Rechtstaat eigentlich (zweifelhaft sowieso) aber doch völlig unwürdig!
Und so ein übergeordnetes Interesse kann speziell in solchen Staaten, wo es grosso modo gar keine Mettforschung gibt, ja überhaupt nicht nachgewiesen werden.
Also nix mit Gutsherrenart - tut mir leid.


Zitat
sammlerische aber auch der monetäre Wert solchen Materials auch immer mehr erkannt wird. Hierzu trägt eBay bei,

Ich glaub das wird maßlos überschätzt. Zwar gibt es durch die Wüstenfunde und andere private Aktivitäten sehr viel Material mehr als die rund 200 Jahre zuvor, aber in demselben Maße sind die Preise ja in den Keller gerauscht, wenn man sich bitte nicht immer auf die 10 Extreme mit exzessiver Auspreisung der letzten 10 Jahre kaprizieren wöllte. Praktisch alles andere sonst und eben nun auch die interessantesten Neufunde, die sind zum Großteil völlig unsinnig billig nun gewesen - sodaß sich im Vgl zu Vor-Internet und -Fabfenzizeiten vielleicht am "Handelsvolumen" gar nicht soviel geändert hat.
Die Meteorite der 200 Jahre zuvor, die wurden ja auch gekauft und in einem viel, viel stärkeren Maße von den Museen und Instituten als heutzutage und zu soviel wesentlich höheren Preisen als in unserer Zeit.
Nicht? Setz es ins Verhältnis, was weiß ich, wemmer beim Danekrae sind zu den Fossilien. So ein gschissner Triceratops kost heut ne Viddelmillion,
Phil Bland hat ja in einem eigentlich sehr privatsektorkritischen Artikel z.B. den jährlichen Exportwert an Mets aus Marokko beziffert, und es ist halt nun mal die Hauptquelle für Meteorite, viel umfangreicher als die Antarktis, und hat von einer Summe, von jährlich 1 Million $ gesprochen.
Das is ja nix!  Ne milliohn hatte z.B. die Peary-Witwe für den Cape York-Klotz vom Musäum bekomm.
Und des Ebay - der David Bryant hatte es ja auch mal ausgerechnet, was da im Jahr tatsächlich verkauft wird, daß isne Umsatz von einer mickrigen Milliooooohn oderso. Weltweit!

Will damit sagen, für ein einzelnes Kunstwerk, ob zeitgenössch odern oller Ölschinken aus der oberen Kategorie, wiese en masse in den Museen uns Kunstsammlungen hängen, kaufst Du, kauft Kopenhagen, kauft wer immer auch will, den kompletten Weltoutput an neuen Funden eines ganzen Jahres (mit Ausnahme Antarktis), ein einzelnes Antikenstück der obersten Kategorie, wiese Dutzend- und Hundertfach gehandelt werden, kauft sämtliche Metts eines Jahres der Welt, wo auch nur einer "Piep" sagt, unds Fingerle hebt, daß er einen Mett zu verkaufen hätt.
Und ein einziges Eurometjahresbudget der früheren Jahre kauft sämtliche Meteorite des privaten Sektors auf mehrere Jahre hinaus.

Warum soll man denn dann bittschön Gesetze dafür machen?!

Ich mein, jetzt ma persönlich lithoraptor - Du bewegst Dich ja nun schon länger in Sammler- und Händlerkreisen, dieser Popanz, dieses Schreckgespenst, das diejenigen, die der Mettwelt fernstehen, so fürchten, daß der Privatmettler jeglich Mett der Forschung oder Konservation entzöge, weil er so einen rrrrriiiiesigen Rrrrrrreibach damit in der Privatsammlerwelt machen würde, sodaß der Schdoohd leer ausginge, - das sind doch reine Ammenmärchen!!!!
Die gabs schon damals, als ein paar Neider dem Nininger oder später Haag ans Bein pinkeln wollten.

So kommt man doch nicht weiter. Wie es auch eine völlig unsinnige Illusion von Teilen der jüngeren und neueren Kuratorengeneration ist, daß ihre Vorgänger die Hände in den Schoß legen konnten und ihnen die Meteorite von alleeene und praktisch kostenlos zugeflogen seien. Man scheint schon was tun zu müssen, ich hab das BlueBook gewälzt, ein Gebäudetreffer eines Museums kommt darin nicht vor.

Zitat
Martin, Du scheinst da eine grundlegende Sache noch nicht recht verstanden zu haben. Es konnte Dir vorher kein einzige Däne etwas

Ja aber das ist doch das Absurde!!!! Das macht es ja gerade so schlecht!
Das interessiert ihn, den Profi-Sucher und den Hobbysammler doch nicht die Bohne, wenn die so dusslig sind!
In der Praxis war das haaaaaargenauso, wie wenn in Western Australia mit Donnerhall der erste Mondfall der Geschichte in dem Feuerball des Jahrhunderts zerplatzt!!  Da geht keiner hin, weil es heißt: abliefern gegen Busfahrkarte.
Die Umsetzung des Danekraes war in Maribofundvorfeld eine Katastrophe - keiner hat gewußt, ob er überhaupt was kriegt, wenn er was findt, was 100Euro für den Gesamten Fund und nicht pro Gramm übersteigt!!
Deswegen ist ja keiner hin und nur ein versprengtes wönziges Häuflein da rumgestrullert, Riesendusel, daß der Thomas denen was gefunden hat und ned daheim geblieben, wie praktisch alle andere auch.

Die Sucher interessiert im Vorhinein , worauf sie sich einzustellen haben!

Zitat
1. Dem dänischen Staat liegt sehr viel daran außerordentlichen Funden auf Staatsgebiet habhaft zu werden.


Ja tut mit leid, das schaut halt aber völlig anders aus, insbesondere im Vorfeld von Maribo.
Dann hättens halt ins Gesetz reinschreiben müssen oder in eine Dienstvorschrift, welche Hausnummer ein Finder zu erwarten hat.
Ob die Kompensation "fair" sein zu habe, obs eine "Aufwandsentschädigung", obs zu "marktüblichen" Konditionen sei ect.
In andern Mettregelungen anderer Länder steht sowas drin!

Und generell, bitte da siehst doch, wie unglaublich schwachsinnig das war, die Mets unter Danekrae zu stellen!
Ich bitte, Dich, die Begründung, die ich bekommen habe, warumse keine Hausnummer zu Orientierung geben könnten, war, daß in dem Vierteljahrhundert, seit Bestehen des Gesetzes, es noch NIE einen Anwendungs-, einen Präzedenzfall gegeben hätte!

Wozu braucht man dann ein Gesetz?

Also wirklich.

Du mußt jetzt auch endlich mal wegkommen davon, Mets, gerade in solchen Nicht-Wüstenländer, wie Fossilien oder Artefakte zu betrachten!
Herrschaft, ja Du siehst viel im Netz, aber auch nur weil Du das winzige Kondensat dieser noch winzigeren Nische siehst, die fast ausschließlich das Internet als Medium hernimmt (und weil sich ein paar Hundert Hanseln Tag und Nacht den Mors dafür....) Aber mach doch endlich mal die Mathe! Selbst mit Wüste ist das fast nix! Und in Nicht-Wüstenländern noch zweimal nix!!!

Sakra,  :laughing:, ich mein, Du kannst doch fast jeden dritten Stein umdrehen und schon haste nen Fossil! Kein Steinbruch, keine Straßenbaustelle, wost ned Deine versteinerten Geschnecken ect. rausnehmen kannst.
Bald dasselbe mit Artefakte, ich mein wozu bring ich den dauernd die Zahlen?? Ich mein, wenn der Denkmalsbehördenchef meines WINZIGEN Bayernlandes beklagt, daß ihm pro Jahr 1.3 Millionen Artefakte durch Schatzgräber und Hobbysondengängern entgingen!
Bodenschätze, Ressourcen...hör mir auf.

Mett is doch etwas unglaublich anderes! Etwas so wahnwitzig und unendlich selteneres. Danekrae wunderbar für ihn den Herrn Saurier und es das Wikingerbeil,
Aber MEHEEEETEOOOOORIIIIIT!!! Huhu!!!   Wost bestenfalls alle 30-40 Jahre einen Meteoriten hast, in Dänemark und ähnlichen Ländern und wenn dann eh fast immer nur einen Fall.

Da braucht man doch völlig andere Bedingungen sowas zu finden, völlig andere Rahmenbedingungen, das muß man doch erkennen!

Grad bei Mets...   so ein Fossil, der Boden ist knackvoll damit. So ein Teil liegt 60 oder 300 Millionen Jahre im Boden, also noch bevor die Kenigin Margarethe das Rauchen angefangen hat, bevors den Kontinent, bevors Menschen und bevors Dänemark gab - und man kanns als autochton halt da gewaxxen ansehen - nur, wenns ned grad freiligt und der Witterung ausgesetzt ist, dann hält sich das auch noch, bis die Margarthe das Rauchen sich wieder abgewöhnt hat, bis es kein Dänemark und keine Menschen mehr auf Erden gibt. Das wird nicht schlecht.
Dito das Wikingerbeil, was wenigstens eine kulturelle Relevanz hat, weil man davon lernt, wie sich die Wikinger und Vorfahren den Schädel eingeschlagen haben, und wenn das Dusend Jahr gehalten hat, dann kommts auf ein Menschenleben nimmer draufzamm.

Aber doch nicht bei einem Mett? Der geht in dem Klima nicht nur in kürzester Zeit kaputt, sondern der verschwind so schnell!! Reicht doch schon, daß er auf Ackerland fällt, hast Aussaat oder Ernte, dann ist der weg, für immer!!!, dann wird der untergepflügt in ein paar Wochen/Monate und fallt er in den Wald, dann isser nextes Jahr überwuchert.
Uuuuuuuuuuuund Gebot der Stunde!  Ein Mett, ein neuer Fall, muß als schnell als möglich gefunden werden, so nah am Urzustand, wie es nur geht!

Also bitte!

Zitat
Ich fände es SUPER, wenn das in D. auch so easy wäre.

Waaaaaah!!!  So ein entgeistertes Smiley gibts gar nicht. Um Gotteswillen! Der Chladni tät in seinem Grab unterm Müllhäusl rotiiiiiieren!

Sagermal. In Deutschland hat es noch NIE einen Streitfall über einen Mett gegeben, in - welchen nehmer her - wo ist der älteste "official".. da - in Dreihundertvierundsechzig Jahren nicht!
Warum um Himmelswillen soll man das ändern?!?
Jeglich Einführung eines Mettgesetzes raubt ALLEN Leuten hier die Möglichkeit, sich wie immer zuvor schiedlich und friedlich zum Frommen aller ganz normal zu einigen!
Denn wenns ein Gesetz gibt, dann so sicher wie das Amen in der Kirche wird der Staat es gnadenlos in Anspruch nehmen.
Ogottogott, wer soll denn dann noch suchen gehen, wenn wie beim Danekrae vorher nicht feststeht, was er kriegt?
Wie sollen das die Länder derzahlen, wenn sie jeden Knorzen kaufen müssen, wose jetzt doch so über knappe Kassen klagen?

Und woher diese Regelungswut?
NIEMAND braucht hier Mettregeln!
Gesetze und Vorschriften braucht man, um Probleme zu regeln (und nicht um welche zu schaffen).

Bei den Meteoriten gibt es und gab es niemals ein Problem in D!

Huh, wolltest mich nur ärgern, stimmts?   :ehefrau:  :laughing: Nu morgen dann Telifon.

 :prostbier:
Mettmann
« Letzte Änderung: August 23, 2011, 00:30:53 Vormittag von Mettmann »
"If any of you cry at my funeral,
I'll never speak to you again."
(S.Laurel 1890-1965)

 

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