Juhu Oheim:
wie es sich für den/die Finder rechtlich darstellt,
und gerade wegen der für einen potenziellen Finder in DK doch eher restriktiven Rechtslage
Folgendermaßen stellt es sich dar:
"under s.36b of the Museum Law Act (1989)finds are "geological objects of unique scientific value" and must be delivered to a state museum. Under
s.36b(3) the museum pays the finder a fee based on the market value adjusted for the speed and care taken by the finder and carrying out this obligation."
Auf deutsch, weder Finder noch Landeigner dürfen einen Fund behalten und sind verpflichtet die Steine beim Museum abzugeben, wo sie dann eine Entschädigung erhalten, die sich nach dem Marktwert richtet, der anscheinend eine Aufwandsentschädigung für die Finder darstellen soll, für die Kosten die ihm bei der Erfüllung seiner Pflicht entstanden sind.
Also Oheim, für den ersten beobachteten Fall vom Mond, da kriegst von Kopenhagen, wennst ihnen nen Zentner bringst, die Busfahrkarte, ne Brotzeit und nen feuchten Händedruck.
Immanent im Gesetz ist, daß kein Marktwert bestimmt werden kann, da dänische Meteorite nicht gehandelt werden dürfen.
Bzw. würde man Marktexperten zu raten ziehen, hihi, dann täten die wohl 1000Eier im Gramm für nen H5er sagen, eben weil dänische Meteoriten nicht gehandelt werden können und daher sinnlos hohe Preise erzielen würden.
Aber egal,
wer den Agpalilik verrotten läßt, wer seit Jahren keine Mittel bereitgestellt hat, um Meteorite anzukaufen, der hätte so einen Fall auch nicht verdient.
Ein Finder kann unter diesen Umständen keine gerechte Entschädigung erwarten
und daher wird keiner, der in Meteoriten bewandert oder im Aufspüren derselben bewandert ist, auf Dänischem Boden nach Meteoriten suchen.
Und somit bewharheitet sich mal wieder, daß Dummheit weh tut.
Hoffentlich isser in Schweden gefallen.
Skol
Martin