Juhu Oheim, H5P6, Lutzi...
Allerdings ging es hierbei um archäologische Aktivitäten, was an der Sache an sich jedoch nichts ändert
Sehr wohl schon! Wie auch archäologische Funde, was den Handel angeht und den Export ect vollkommen anders behandelt werden als ein Meteorit.
Zudem hat man das Problem das archäologische Hönter eben die Fundzusammenhänge, die bei solcherlei Sachen ja eminent wichtiger sind als bei einem Meteoriten zerstören können bzw. ganz verloren geht.
I woaß ned, was Ihr habt und ich versteh nix von Rechtsangelegenheiten und sicher kommt jetzt gleich der Bernd daher und erzählt uns, daß es keine Präzedenzfälle gibt,
aber merkt ihr nicht, wie famos das Neuschwansteinurteil ist!!!
Weil es eben besagt, daß ein Mett NIX von alle dem ist, was Ihr grad geschrieben und spekulieret hab, nämlich kein Schatz, kein Bodendemkmal, Kulturgut, Archäologischs, Bodenschatz, Fossil, natürlicher Zuwachs usw!
Und es ist das einzige Urteil, denn nie wurde zuvor um einen Metfund hierzuland ein Prozeß geführt oder ein Urteil gesprochen.
Alles was mit den andern Neuschwansteinen passiert war, war eine private Überinkunft, die nie rechtlich überprüft wurd.
Weswegen man als Mettfreund oder als -sucher doch überaus froh sein kann, denn so ein Urteil strahlt doch aus.
Was hernach der Finder und die Gemeinde ausgemacht haben, ist ebenfalls nicht bindend, weils eine aussergerichtliche Überinkunft war.
Daß man ev. als Sodengänger nicht unbedingt gern gesehen werden wird, bzw. daß man Plausibilitätsprobleme bekommt, wenn man erzählt, daß man den Schatz der Nibelungen und das Bernsteinzimmer dann da läßt, wo mans zufällig gefunden hat, weil man sich nur für die braunen Knollen, die vom Himmel runtergefallen sein sollen interessiert, steht auf einem andern Blatt.
Mei, da sollt man halt, was weiß ich, zum Kreisheimatspfleger gehn, das mit dem besprechen und sich einen Schwur abnehmen lassen.
...denn jenseits der Justiz soll es noch eine wirkliche, eine echte Welt geben, mit Menschen, Hirn und Verstand und so...