Er ist ein interessanter casus, Subject Woyzeck er kriegt Zulage.Ich widerstehe der Versuchung mich zu wundern, was langes einsames Wandern unter der Sonne mit den Menschen machen kann
und beziehe mich auf das Stück:
Persönlich halt ichs für unaufregend. Äußerlich alt, flach und konkav deutet es auf eine Geschoßwandung hin.
Der nächste beleuchtende Schritt wäre, wie es schon der Herb richtig bemerkt hat,
ich mich jedoch es kaum zu sagen traue, der
Nickeltest.
Allein haben die Jahre im Forum erbracht, daß es sich dabei nicht um ein chemisches Nachweisverfahren handelt,
sondern vielmehr um ein magisches Ritual, das nur unter den seltensten Bedingungen gelingen kann.
Deswegen eröffne ich darüber einen neuen Thread.
Zwotens:
Wir arme Leut. Sehn sie, herr Hauptmann, Geld, Geld. Wer kein Geld hat.
Da setz einmal einer mein’sgleichen auf die Moral in der Welt. Mal angenommen lieber Ehrfried.... dad wär ne Jattastrofe
Hessen = Schatzregal
Falsche Staatsfurcht:
-Wäre Dein Fund ein Meteorit, fiele er nicht unters Schatzregal, da ihm zwei juristische Schatzmerkmale fehlen:
a) er hat keinen unbekannten Vorbesitzer, b) er lag nicht (lange Zeit) im Verborgenen.
-Wäre Dein Fund ein Geschoßteil,
so fällt mir ein aktueller Münchner Fall ein: Im Garten und unter dem Häusl einer oiden Münchnerin wurde derzeit ein Depot von entsorgter Weltkriegsmunition gefunden (um die zehn Tonnen, darunter Phosphor - einst versenkt und vergraben in einem ehem. Löschteich).
Sowohl die Bundesrepublik, die Rechtsnachfolger des sog. Dritten Reichs samt Wehrmacht ist,
als auch die Republik Bayern, der der Besitzerin Vorfahren das Grundstück abgekauft haben,
sehen sich NICHT verpflichtet, die Kosten der Beseitigung von ca. 200.000Euro zu übernehmen,
(wobei nicht verholen sei, daß im Falle von Funden von anderen archäologischen Gegensänden, Bodenschätzen, Öl, Gold ect unter diesem Privatgrunde diese beiden Staaten zweifelsohne einen Besitzanspruch vermelden würden),
sodaß das arme Minganer Weib nunmehr ruiniert ist.
Somit läßt sich ableiten, daß Du auch an einem Geschoßsplitter Eigentum erwerben kannst
(sofern es sich um Staatsgrund handelt sowieso, bei Privatgrund mußt es mit dem Landeigner auswatten).
Soderla, allfälliger Disclaimer gegen Abschweifigkeiten - huh schon lang nimmer den lithoraptor gekitzelt.. -
solche Präzedenzen liefern starke Argumente, sollten sich rechtliche Unabwägbakeiten, wie sie so oft in der Vergangenheit in anderen Ländern theoretisiert wurden, ankündigen.
Ich habe fertig.
Ma