Hallo Lierob,
Auf alle Fälle die Einkaufsquittungen mit vorlegen,wenns geht was mit amtlichen Aussehen,wenns so was da überhaupt gibt,das der Zöllner einen Richtwert hat. und auch bei der Rückfrage bei der Verwandtschaft beachten,die ist Dir wohl gesonnen,der Zöllner am Flugplatz kennt sich eventuell nicht aus,Dich sowieso nicht, und hat "Ermessensspielraum"-reicht von Bagatelle,keine Konsequenzen bis beim Chef kratzen,großes Fass aufmachen.Auch solltest Du wissen was Du da ausführst,nicht das Du schon bei der Ausreise Ärger kriegst -(Verbot bestimmte Sachen zB.Kulturgüter,Fossilien,Edelsteine auszufüren) Auch da können die Bestimmungen sehr wei auslegbar sein.Trotzdem gute Heimreise
Günter